Tätigkeitsgebiet
Versicherungsrecht
Sie haben jahrelang Beiträge gezahlt – und im Leistungsfall kommt eine Ablehnung. Häufig steht dahinter eine Begründung, die einer Prüfung nicht standhält.
Worum es geht
Der Versicherungsvertrag ist ein Versprechen für den Ernstfall. Tritt er ein, prüft der Versicherer – und zwar mit erheblichem Eigeninteresse. Ablehnungen stützen sich typischerweise auf drei Argumente: die medizinischen Voraussetzungen lägen nicht vor, es bestehe ein Leistungsausschluss, oder bei Vertragsschluss seien Angaben unrichtig gewesen.
Alle drei Argumente sind angreifbar, wenn man sie im Einzelnen prüft statt sie hinzunehmen.
Typische Anlässe
- Private Krankenversicherung: Erstattung wird gekürzt oder abgelehnt, Behandlung gilt als „nicht medizinisch notwendig“, Beitragsanpassungen werden bestritten.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Grad der Berufsunfähigkeit wird bestritten, es wird auf eine Verweisungstätigkeit verwiesen, oder der Versicherer beruft sich auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.
- Unfallversicherung: Streit über Invaliditätsgrad, Gliedertaxe, Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen und über die Einhaltung der Fristen zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität.
- Rechtsschutzversicherung: Deckungsablehnung wegen angeblich fehlender Erfolgsaussicht, Streit über den Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls oder über Ausschlüsse.
- Kfz-Haftpflicht: Regulierung wird gekürzt oder verzögert, Quotierung wird bestritten.
Wie ich vorgehe
Ich lasse mir den vollständigen Vertrag mit allen Bedingungen und den gesamten Schriftwechsel geben – nicht nur das Ablehnungsschreiben. Erst daraus ergibt sich, welche Obliegenheiten tatsächlich vereinbart sind und ob der Versicherer sich an sein eigenes Regelwerk hält.
Danach folgt eine begründete Aufforderung mit Fristsetzung. Bleibt sie erfolglos, ist die Deckungs- oder Leistungsklage der nächste Schritt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung für die Auseinandersetzung, hole ich die Deckungszusage vorab ein.
Häufige Fragen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt ab. Was jetzt?
Zuerst zählt die Begründung der Ablehnung: Sie zeigt, welchen Punkt der Versicherer für entscheidend hält – etwa den Grad der Beeinträchtigung, den zuletzt ausgeübten Beruf oder eine angebliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Erst danach lässt sich sagen, welche Unterlagen und welches Gutachten weiterhelfen.
Mein Rechtsschutzversicherer verweigert die Deckung.
Lehnt der Rechtsschutzversicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, sieht der Vertrag regelmäßig ein Verfahren zur Überprüfung vor – etwa den Stichentscheid oder ein Schiedsgutachterverfahren. Diese Möglichkeit wird im Ablehnungsschreiben oft nur knapp erwähnt und häufig übersehen.
Wie lange kann ich Ansprüche gegen meinen Versicherer geltend machen?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren grundsätzlich in drei Jahren; die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Daneben können vertragliche Melde- und Mitwirkungsobliegenheiten mit deutlich kürzeren Fristen bestehen.
Weitere Tätigkeitsgebiete
Kurz sprechen, bevor eine Frist läuft
Ein Telefonat von zehn Minuten genügt meist, um zu klären, ob sich ein Vorgehen lohnt und was es kostet.