Alexander von Bauer · Rechtsanwalt
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Tätigkeitsgebiet

Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht

Ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl im Briefkasten setzt eine Frist von zwei Wochen in Gang. Wer sie verstreichen lässt, verliert jede Möglichkeit, sich zu wehren.

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Worum es geht

Dieses Gebiet betrifft den staatlichen Vorwurf: Der Vorwurf kommt von einer Behörde oder der Staatsanwaltschaft, und es drohen Geldbuße, Punkte, ein Fahrverbot, der Verlust der Fahrerlaubnis oder eine Eintragung im Führungszeugnis.

Davon zu unterscheiden ist das Verkehrs- und Schadensrecht. Dort geht es um Geld zwischen Privaten – wer welchen Schaden ersetzt. Beides kann aus demselben Unfall folgen und läuft dennoch in getrennten Verfahren, mit unterschiedlichen Fristen und unterschiedlichem Beweismaßstab. Was Sie im einen Verfahren sagen, kann im anderen gegen Sie verwendet werden. Das ist der Grund, vor jeder Äußerung Rücksprache zu halten.

Typische Anlässe

  • Geschwindigkeitsverstoß. Messung mit Laser, Radar, Lichtschranke oder Abstandsmessanlage. Ab bestimmten Werten kommen Punkte und ein Fahrverbot hinzu.
  • Abstandsverstoß nach Messung durch Brückenabstandsmessverfahren oder Videoaufzeichnung.
  • Rotlichtverstoß, insbesondere die Abgrenzung zwischen einfachem und qualifiziertem Verstoß ab einer Rotphase von mehr als einer Sekunde.
  • Mobiltelefon am Steuer, Gurt- und Handyverstöße.
  • Alkohol und Betäubungsmittel im Straßenverkehr – von der Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille bis zur Straftat nach §§ 315c, 316 StGB.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), häufig nach einem Parkrempler, der zunächst gar nicht bemerkt wurde.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
  • Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung durch die Fahrerlaubnisbehörde.
  • Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.

Wie ich vorgehe

Der erste Schritt ist immer derselbe: Einspruch einlegen und Akteneinsicht nehmen. Der Einspruch wahrt die Frist und lässt sich später jederzeit zurücknehmen – er legt Sie also auf nichts fest. Ohne die Akte lässt sich dagegen überhaupt nicht beurteilen, ob der Vorwurf trägt.

Zur Akte gehören bei Messungen nicht nur Foto und Bescheid, sondern auch Eichschein, Schulungsnachweis des Messbeamten, Messprotokoll, Gebrauchsanweisung des Geräts und die digitalen Rohmessdaten. Erst deren Auswertung zeigt, ob die Messung verwertbar ist.

Zugleich prüfe ich die Rechtsfolgen: Führt der Vorwurf zu Punkten, droht ein Fahrverbot, wie wirkt sich der Eintrag auf bereits vorhandene Punkte aus. Häufig ist nicht der Freispruch das erreichbare Ziel, sondern das Absehen vom Fahrverbot oder eine Verurteilung unterhalb der Eintragungsgrenze im Führungszeugnis.

Was Sie sofort tun sollten

Umschlag aufheben

Auf dem gelben Umschlag steht das Zustellungsdatum. Es bestimmt den Fristbeginn und ist später oft nicht mehr zu rekonstruieren.

Nichts ausfüllen

Anhörungsbögen und Zeugenfragebögen müssen Sie nicht beantworten. Zur Person sind Sie auskunftspflichtig, zur Sache nicht.

Frist notieren

Zwei Wochen ab Zustellung – bei Bußgeldbescheid wie bei Strafbefehl. Danach ist der Bescheid rechtskräftig.

Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Einspruch gegen den Strafbefehl: zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 StPO).

Kosten in diesem Bereich

Eine Rechtsschutzversicherung deckt Ordnungswidrigkeitenverfahren regelmäßig ab; im Strafrecht gilt das meist nur bei fahrlässigen Vorwürfen. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Endet ein Bußgeldverfahren mit einer Einstellung oder einem Freispruch, trägt in der Regel die Staatskasse die notwendigen Auslagen. Mehr zu den Kosten

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG), gegen einen Strafbefehl ebenfalls zwei Wochen (§ 410 StPO). Diese Fristen sind kurz und beginnen mit der Zustellung, nicht mit dem Öffnen des Umschlags. Der gelbe Umschlag mit dem Zustellungsdatum sollte deshalb unbedingt aufbewahrt werden.

Lohnt sich ein Einspruch gegen ein Blitzerfoto?

Häufiger, als viele annehmen. Messungen sind fehleranfällig: Das Gerät muss geeicht, das Personal geschult und das Messprotokoll vollständig sein. Ohne Einsicht in die vollständige Messakte einschließlich der Rohmessdaten lässt sich das aber nicht beurteilen. Genau deshalb steht die Akteneinsicht am Anfang.

Kann ich ein Fahrverbot abwenden?

Manchmal. In Betracht kommen ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder bei einem Augenblicksversagen, sowie die Verschiebung des Antritts innerhalb der Viermonatsfrist (§ 25 Abs. 2a StVG). Voraussetzung ist eine belegte, nachvollziehbare Darstellung der Folgen.

Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Als Betroffener oder Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten und dürfen schweigen. Angehörige haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Halterinnen und Halter sind allerdings nicht völlig frei: Bleibt der Fahrer unaufklärbar, kann eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden (§ 31a StVZO). Vor jeder Äußerung sollte deshalb geklärt sein, was sie bewirkt.

Was passiert bei einem Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Wird nicht binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich – mit allen Folgen für das Führungszeugnis. Der Einspruch lässt sich auf einzelne Punkte beschränken, etwa auf die Rechtsfolgen.

Kurz sprechen, bevor eine Frist läuft

Ein Telefonat von zehn Minuten genügt meist, um zu klären, ob sich ein Vorgehen lohnt und was es kostet.

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