Rechtsanwaltskanzlei
Ein abgelehnter Bescheid ist selten das letzte Wort.
Alexander von Bauer Rechtsanwalt für Sozial- und Versicherungsrecht in München
Was ist passiert?
Die meisten Mandate beginnen mit einem Schreiben, das eine Leistung verweigert. Suchen Sie die Situation, die auf Sie zutrifft.
„Meine Krankenkasse zahlt nicht.“
Abgelehnte Kostenübernahme, verweigerte Reha, gestrichenes Pflegegeld, abgelehnte Erwerbsminderungsrente. Gegen Bescheide der Sozialleistungsträger ist der Widerspruch der erste Schritt.
Sozialrecht
„Meine Versicherung lehnt ab.“
Die private Krankenversicherung erstattet nicht, die Berufsunfähigkeitsversicherung erkennt nicht an, der Rechtsschutzversicherer verweigert die Deckung.
Versicherungsrecht
„Ich hatte einen Unfall.“
Regulierung nach einem Verkehrsunfall, Streit über Wertminderung und Nutzungsausfall, Schmerzensgeld nach einer Verletzung.
Verkehrs- und Schadensrecht
„Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen.“
Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Mobiltelefon am Steuer – oder ein Strafbefehl wegen Trunkenheit oder Unfallflucht. Gegen den Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen.
Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht
„Bei der Behandlung lief etwas schief.“
Verdacht auf einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler. Ich vertrete Patientinnen und Patienten gegenüber Behandlern und deren Haftpflichtversicherern.
Arzthaftungsrecht
Sie kommen als Unternehmen oder Gesellschafter? Ich berate bei Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Kapital- und Personengesellschaften sowie bei Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen. Zum Gesellschafts- und Vertragsrecht
Frist Gegen Bescheide der Sozialleistungsträger läuft die Widerspruchsfrist in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG). Sie läuft weiter, während Sie überlegen.
In drei Schritten zur Vertretung
Sie sollen von Anfang an wissen, was als Nächstes passiert und was es kostet.
Erstkontakt
Sie rufen an oder schreiben mir kurz, worum es geht. Unterlagen – etwa den Bescheid oder das Ablehnungsschreiben – schicken Sie per E-Mail oder Post.
Prüfung und Kostenklärung
Ich sichte die Unterlagen und sage Ihnen, wie ich die Sache einschätze. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, hole ich die Deckungszusage ein.
Vertretung
Widerspruch, Schriftwechsel mit Versicherung oder Behörde und – falls erforderlich – Klage. Sie erhalten jeden Schriftsatz in Kopie.
Was die Beratung kostet
Anwaltskosten sind planbar. Vor jedem Auftrag besprechen wir, welche Kosten entstehen und wer sie voraussichtlich trägt.
Erstberatung
Für Verbraucher ist die Gebühr für eine Erstberatung gesetzlich begrenzt: höchstens 190 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also 226,10 Euro brutto (§ 34 RVG).
Rechtsschutzversicherung
Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Sie erfahren vor Beauftragung, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherer eintritt.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Reicht das Einkommen nicht aus, kommt staatliche Hilfe in Betracht. Ich prüfe die Voraussetzungen und stelle die Anträge.
Alexander von Bauer
Seit mehr als 20 Jahren bin ich in München als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Meine Mandantinnen und Mandanten stehen dabei meist einem großen Versicherer oder einer Behörde gegenüber – einer Gegenseite mit eigener Rechtsabteilung und langem Atem.
Meine Aufgabe ist es, diese Ungleichheit auszugleichen: die Akte vollständig zu erfassen, den entscheidenden Punkt zu benennen und ihn konsequent zu verfolgen. Was realistisch erreichbar ist, sage ich Ihnen offen – auch dann, wenn die Antwort unbequem ist.
Kurz sprechen, bevor eine Frist läuft
Ein Telefonat von zehn Minuten genügt meist, um zu klären, ob sich ein Vorgehen lohnt und was es kostet.