Transparenz
Was die Vertretung kostet
Vor jedem Auftrag besprechen wir, welche Kosten entstehen und wer sie voraussichtlich trägt. Keine Rechnung soll Sie überraschen.
Erstberatung
Die Gebühr für eine Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich begrenzt und beträgt höchstens 190 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Das entspricht einem Endpreis von 226,10 Euro (§ 34 RVG). Dafür sehe ich Ihre Unterlagen durch und sage Ihnen, wie ich die Sache einschätze und welche Schritte in Betracht kommen.
Ein kurzes Telefonat vorab, in dem wir klären, ob Ihr Anliegen überhaupt in meine Tätigkeitsgebiete fällt, berechne ich nicht.
Vertretung
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert und vom Verfahrensabschnitt ab – außergerichtliche Vertretung, Widerspruchs- oder Klageverfahren werden unterschiedlich abgerechnet. Vor der Beauftragung nenne ich Ihnen die zu erwartende Größenordnung.
Eine abweichende Vergütungsvereinbarung ist möglich; sie bedarf der Textform (§ 3a RVG). In gerichtlichen Verfahren darf die gesetzliche Vergütung dabei nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO).
Wer die Kosten trägt
Rechtsschutzversicherung
Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Sie erfahren vor Beauftragung, ob und in welchem Umfang der Versicherer eintritt.
Gegenseite
Wer im Verfahren unterliegt, trägt in der Regel die Kosten. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen gehören die Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden.
Staatliche Hilfe
Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung, Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren (§§ 114 ff. ZPO).
Eine Besonderheit im Sozialrecht
Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte Menschen gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Es entstehen also keine Gerichtsgebühren – ein wesentlicher Unterschied zu anderen Gerichtsbarkeiten, der die Hemmschwelle deutlich senkt.
Häufige Fragen
Was kostet das erste Gespräch?
Für Verbraucher ist die Gebühr für eine Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Sie beträgt höchstens 190 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also 226,10 Euro brutto (§ 34 RVG). Eine kurze telefonische Klärung, ob ich in Ihrer Sache überhaupt zuständig bin, ist selbstverständlich kostenfrei.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Was muss ich tun?
Halten Sie Versicherungsschein und Versicherungsnummer bereit. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Sie erfahren vor der Beauftragung, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherer eintritt und welche Selbstbeteiligung vereinbart ist.
Was ist, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?
Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung gibt es Beratungshilfe; den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Für gerichtliche Verfahren gibt es Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO). Ich prüfe die Voraussetzungen und stelle die Anträge.
Kann ich einen Festpreis vereinbaren?
Vergütungsvereinbarungen sind möglich und müssen in Textform geschlossen werden (§ 3a RVG). In gerichtlichen Verfahren darf die gesetzliche Vergütung dabei nicht unterschritten werden. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir vorab.
Kurz sprechen, bevor eine Frist läuft
Ein Telefonat von zehn Minuten genügt meist, um zu klären, ob sich ein Vorgehen lohnt und was es kostet.